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   BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69   

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BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69 (https://dejure.org/1971,2066)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1971 - VI C 5.69 (https://dejure.org/1971,2066)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1971 - VI C 5.69 (https://dejure.org/1971,2066)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berufssoldatenstatus als Voraussetzung einer Versorgung nach § 53 Abs. 2 S. 1 Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 GG fallenden Personen (G 131) - Gewährung von Vertrauensschutz bei Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 08.07.1970 - VI C 33.68

    Von der Einteilung in eine bestimmte Versehrtenstube abhängige Verwendbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1957 und 1961) an das Vorliegen einer durch Dienstbeschädigung verursachten Dienstunfähigkeit geknüpfte Berufssoldatenversorgung eine Beschädigung im Berufssoldatenverhältnis voraus (vgl. BVerwGE 16, 206; 24, 44 [BVerwG 29.03.1966 - I C 62/65]und neuerdings Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 -).

    Mit dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 - auseinandergesetzt und dazu folgendes ausgeführt:.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen indes gegen die Heranziehung der DB zu § 3 Abs. 1 WFVG für die Definition des Berufssoldatenstatus keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BVerwGE 7, 164 [165] und BVerwGE 7, 214 [215] und neuerdings Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 -).

    In dem Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 - hat der erkennende Senat zwar die Möglichkeit, nicht schlechthin ausgeschlossen, daß ungeachtet dessen kraft positiver wehrrechtlicher Sonderregelung ein Berufssoldatenverhältnis unabhängig von den gerade abgeführten Vorschriften begründet werden konnte; er hat deshalb jene Sache zur weiteren Prüfung in dieser Richtung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    Es liegt auf der Hand, daß eine solche Betrachtungsweise mit dem Sinn und Zweck der Regelung in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131, wie sie der erkennende Senat in dem Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 - näher erläutert hat, nicht in Einklang zu bringen ist.

  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 103.61

    Bedeutung des Rechtsstandes im Unfallzeitpunkt für Versorgung der Berufssoldaten

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69
    Diese Auffassung entspreche sowohl der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 16, 206) als auch derjenigen des erkennenden Gerichts.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1957 und 1961) an das Vorliegen einer durch Dienstbeschädigung verursachten Dienstunfähigkeit geknüpfte Berufssoldatenversorgung eine Beschädigung im Berufssoldatenverhältnis voraus (vgl. BVerwGE 16, 206; 24, 44 [BVerwG 29.03.1966 - I C 62/65]und neuerdings Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 -).

    "Es würde allerdings hierauf vielleicht dann nicht ankommen, wenn das Bundesverwaltungsgericht sich in der Lage sähe, seine durch BVerwGE 16, 206 eingeleitete Rechtsprechung dahin zu modifizieren, daß es für die Anwendung der 2. Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 nur 'in der Regel' einen Dienstunfall im Rechtsstand eines Berufssoldaten voraussetzte, 'ausnahmsweise' aber ein hauptberufliches.

    Diese Erwägungen lagen bereits dem Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 16, 206 zugrunde, und es erscheint nicht gerechtfertigt, davon abzurücken.".

  • BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69
    Dem Berufungsgericht ist darin beizupflichten, daß die Frage, ob der Kläger im Zeitpunkt seiner schweren Verwundung (6. Juni 1942) die förmliche Rechtsstellung eines Berufssoldaten erlangt hatte, nach dem damals geltenden Wehrrecht zu beantworten ist (vgl. BVerwGE 7, 164 und 7, 214; Urteile vom 23. April 1959 - BVerwG VI C 358.57 - [Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 12], vom 29. September 1960 - BVerwG II C 89.59 - und vom 28. Juni 1963 - BVerwG VI C 40.62 - [Buchholz 234 § 1 G 131 Nr. 45]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen indes gegen die Heranziehung der DB zu § 3 Abs. 1 WFVG für die Definition des Berufssoldatenstatus keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BVerwGE 7, 164 [165] und BVerwGE 7, 214 [215] und neuerdings Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 -).

    Von dieser Rechtslage geht auch die in BVerwGE 7, 214 (215) [BVerwG 14.08.1958 - II C 117/57] als zutreffend bezeichnete Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zu § 53 G 131 aus.

  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69
    In derartigen Fällen habe bei der Erwägung, ob das öffentliche Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gegenüber dem Vertrauen des Begünstigten auf die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen überwiege, das Interesse des Betroffenen in der Regel hinter dem Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurückzutreten, wenn - wie hier - der regelmäßige Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Erörterung stehe (vgl. BVerwGE 19, 188 [189, 190]).

    In diesem Fall kann der Betroffene in der Regel nicht den Schutz seines Vertrauens in den Fortbestand des begünstigenden Verwaltungsaktes fordern (BVerwGE 19, 188 [189]).

  • BVerwG, 16.07.1958 - VI C 168.56
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69
    Dem Berufungsgericht ist darin beizupflichten, daß die Frage, ob der Kläger im Zeitpunkt seiner schweren Verwundung (6. Juni 1942) die förmliche Rechtsstellung eines Berufssoldaten erlangt hatte, nach dem damals geltenden Wehrrecht zu beantworten ist (vgl. BVerwGE 7, 164 und 7, 214; Urteile vom 23. April 1959 - BVerwG VI C 358.57 - [Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 12], vom 29. September 1960 - BVerwG II C 89.59 - und vom 28. Juni 1963 - BVerwG VI C 40.62 - [Buchholz 234 § 1 G 131 Nr. 45]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen indes gegen die Heranziehung der DB zu § 3 Abs. 1 WFVG für die Definition des Berufssoldatenstatus keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BVerwGE 7, 164 [165] und BVerwGE 7, 214 [215] und neuerdings Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 -).

  • BVerwG, 05.12.1968 - II C 104.65

    Anspruch einer Witwe auf Hinterbliebenenversorgung - Rücknahme einer

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69
    Insbesondere ist von ihm nicht festgestellt worden, daß der Kläger im schutzwürdigen Vertrauen auf die Richtigkeit der ursprünglichen Versorgungsbewilligung, also veranlaßt durch das Verhalten der Versorgungsbehörde, eine einschneidende und dauernde Umstellung seiner gesamten Lebensweise vorgenommen hat (BVerwGE 9, 251 [255]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 104.65 -).

    Etwaige nachteilige Veränderungen seiner wirtschaftlichen Lage, die übrigens erst geraume Zeit nach Einstellung der Versorgungszahlungen eingetreten sind, müssen bei der Frage des Vertrauensschutzes außer Betracht bleiben (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 104.65 -).

  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1957 und 1961) an das Vorliegen einer durch Dienstbeschädigung verursachten Dienstunfähigkeit geknüpfte Berufssoldatenversorgung eine Beschädigung im Berufssoldatenverhältnis voraus (vgl. BVerwGE 16, 206; 24, 44 [BVerwG 29.03.1966 - I C 62/65]und neuerdings Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 -).
  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69
    Insbesondere ist von ihm nicht festgestellt worden, daß der Kläger im schutzwürdigen Vertrauen auf die Richtigkeit der ursprünglichen Versorgungsbewilligung, also veranlaßt durch das Verhalten der Versorgungsbehörde, eine einschneidende und dauernde Umstellung seiner gesamten Lebensweise vorgenommen hat (BVerwGE 9, 251 [255]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 104.65 -).
  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 97.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1957 und 1961) an das Vorliegen einer durch Dienstbeschädigung verursachten Dienstunfähigkeit geknüpfte Berufssoldatenversorgung eine Beschädigung im Berufssoldatenverhältnis voraus (vgl. BVerwGE 16, 206; 24, 44 [BVerwG 29.03.1966 - I C 62/65]und neuerdings Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 -).
  • BVerwG, 28.06.1963 - VI C 40.62
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69
    Dem Berufungsgericht ist darin beizupflichten, daß die Frage, ob der Kläger im Zeitpunkt seiner schweren Verwundung (6. Juni 1942) die förmliche Rechtsstellung eines Berufssoldaten erlangt hatte, nach dem damals geltenden Wehrrecht zu beantworten ist (vgl. BVerwGE 7, 164 und 7, 214; Urteile vom 23. April 1959 - BVerwG VI C 358.57 - [Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 12], vom 29. September 1960 - BVerwG II C 89.59 - und vom 28. Juni 1963 - BVerwG VI C 40.62 - [Buchholz 234 § 1 G 131 Nr. 45]).
  • BVerwG, 23.04.1959 - VI C 358.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.01.1972 - VI B 35.71

    Heranziehung der Durchführungsbestimmung (DB) zu § 3 Abs. 1 Wehrmachtfürsorge-

    Abgesehen davon ist es nicht mehr klärungsbedürftig und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß gegen die Heranziehung der Durchführungsbestimmung (DB) zu § 3 Abs. 1 des Wehrmachtfürsorge- und -versorgungsgesetzes - WFVG - vom 26. August 1938 (RGBl. I S. 1077), nach der Berufssoldaten u.a. Fahnenjunker und Oberfähnriche erst nach erfüllter aktiver Dienstpflicht gewesen sind, für die Definition des Berufssoldatenstatus im Anwendungsbereich des Gesetzes zu Art. 131 GG, insbesondere der hier in Betracht kommenden zweiten Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1957 und 1961), keine durchgreifenden Bedenken bestehen (vgl. außer dem im Berufungsurteil angeführten Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 - das einen vergleichbaren Streitfall betreffende Urteil des beschließenden Senats vom 20. Juli 1971 - BVerwG VI C 5.69 -).

    Soweit sich das Berufungsgericht hierbei auf die HDv 82/3b "Ergänzungsbestimmungen für die Offizierlaufbahnen im Heere während des Krieges" gestützt hat, handelt es sich um die Anwendung - irrevisibler - Bestimmungen des früheren Wehrrechts, deren Nachprüfung dem Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 127 Nr. 2 BRRG verwehrt ist (vgl. das oben angeführte Urteil vom 20. Juli 1971 - BVerwG VI C 5.69 -).

    Auch insoweit kann auf die Urteile vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 33.68 - und vom 20. Juli 1971 - BVerwG VI C 5.69 - Bezug genommen werden.

    In der vorliegenden Sache hat das Berufungsgericht jedoch - ebenso wie das Berufungsgericht in der vom beschließenden Senat durch Urteil vom 20. Juli 1971 - BVerwG VI C 5.69 - entschiedenen Sache - eine solche umfassende Prüfung bereits vorgenommen.

  • BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 14.80
    Bereits im Urteil vom 20. Juli 1971 - BVerwG 6 C 5.69 - hat der beschließende Senat unter Hinweis auf das Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 6 C 33.68 - "nicht schlechthin ausgeschlossen", daß ein Berufssoldatenverhältnis unabhängig von den Vorschriften des Wehrmachtfürsorge- und -versorgungsgesetzes und den Durchführungsbestimmungen zu § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes "kraft positiver wehrrechtlicher Sonderregelung ... begründet werden konnte".
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